An allen deutschen Verkehrsflughäfen sind besondere Services und Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung verfügbar. Wenn Sie Ihre Urlaubsreise über runa reisen buchen, übernehmen wir die Anmeldung und Organisation dieser Serviceleistungen kostenlos für Sie. Beim Check-In für Ihren Flug werden Sie vom Bodenpersonal des Flughafens über den jeweils weiteren Verlauf informiert. Dieser kann von dem hier beschriebenen Prozedere abweichen.
Generell gilt, dass wir Ihnen alle notwendigen Hilfeleistungen anmelden, sofern Sie uns Ihren Bedarf bei Buchung mitteilen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass das Bordpersonal Ihnen nicht beim Toilettengang über den Wolken assistieren wird. Hierfür sind Sie bzw. Ihre mitreisende Begleitperson verantwortlich.
Welche Kategorisierung / Welche Assistenz
Je nach Behinderung und Behinderungsgrad unterscheidet man folgende Behinderungsgrade:
WCHR – Wheelchair Ramp
Gehbehinderter Fluggast, der Hilfe im Flughafengebäude zum und vom Gate oder Ausgang benötigt und nach dem Ein- oder Aussteigen auf einen Rollstuhl oder ähnliche Hilfe angewiesen ist. Der Fluggast in der Lage, einen Vorfeldbus ohne Hilfe zu benutzen und kann Treppen selbst überwinden. Er benötigt keine fremde Hilfe in der Fluggastkabine zum und vom Sitz sowie zu den Toiletten.
WCHS – Wheelchair Stairs
Stark gehbehinderter Fluggast, der nur noch eingeschränkt gehfähig ist und den Vorfeldbus nicht benutzen kann. Der Fluggast kann Treppen nicht allein überwinden, benötigt jedoch in der Fluggastkabine keine fremde Hilfe.
WCHC – Wheelchair Cabin
Gehunfähiger Fluggast, der einen Fluggastsitz mit aufgestellter Rückenlehne benutzen kann, aber unfähig ist, Distanzen allein zu überwinden (z. B. in der Fluggastkabine zum und vom Sitz sowie zu den Toiletten). Bitte beachten Sie, dass das Kabinenpersonal Ihnen während des Fluges in der Regel nicht bei Toilettengängen behilflich sein kann. Einige Fluggesellschaften (z. B. Condor) bieten in einigen Flugzeugen spezielle Bordrollstühle an, die für den Toilettengang genutzt werden können. Die Flugbegleiter/-innen sind Ihnen bis zur Toilettentür gerne behiflich.
Ihr persönlicher Rollstuhl wird als Gepäck aufgegeben und geht im Frachtraum des Flugzeuges mit auf die Reise. In einem vom Flughafen bereit gestellten Rollstuhl werden Sie durch die Sicherheitsschleuse bis zum Warteraum begleitet und in der Regel zuerst an Bord des Flugzeuges gebracht. Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen nur manuelle Rollstühle und Elektro-Rollstühle mit Trocken- oder Gelbatterie befördert werden können. Elektro-Rollstühle mit Nassbatterien werden nicht transportiert. Die Kabelanschlüsse der Batterie müssen abgeklemmt, die Batterie-Pole isoliert und die Batterie fest auf dem Rollstuhl montiert sein, damit der Elektro-Rollstuhl transportiert werden kann. Für die Erfüllung dieser Auflagen sind Sie selbst verantwortlich. Bitte klären Sie rechtzeitig vor Ihrer Reise, wie Sie die Pole abklemmen, Ihren Rollstuhl auf das vorgegebene Maße verkleinern können, etc.
Die Anzahl von Rollstuhlfahrern pro Flug ist bei den meisten Fluggesellschaften begrenzt. Leider weichen die Bestimmungen der einzelnen Unternehmen diesbezüglich stark voneinander ab – vor einer Buchung muss in jedem Fall geprüft werden, ob schon weitere Rollstuhlfahrer für den ausgewählten Flug angemeldet sind.
Darüber hinaus gibt es folgende Bezeichnungen für weitere Beeinträchtigungen:
BLND - Fluggast ist blind
DEAF - Fluggast ist taub
DEAF/MUTE - Fluggast ist taubstumm
Medizinische Geräte oder Medikamente in der Kabine oder im Frachtraum des Flugzeuges dürfen nur nach vorheriger Anmeldung transportiert werden. Hierbei sind die Sicherheitsvorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter oder Flüssigkeiten zu beachten und im Einzelfall vor einer Buchung zu prüfen. Sollten Sie spezielle Medikamente, medizinische Geräte oder Hilfsmittel mit auf die Flugreise nehmen wollen, sprechen Sie dies unbedingt vorher mit uns ab. In vielen Fällen ist das Mitführen eines ärztlichen Attests notwendig! Bei Bedarf besteht die Möglichkeit für die Dauer des Fluges Sauerstoff bereitstellen zu lassen.
Die Fluggesellschaften bitten darum, auch informiert zu werden, wenn einer der folgenden Erkrankungen/Behinderungen vorliegen:
- Thrombose-Gefährdung
- Frischer Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Atemwegserkrankungen (Asthma Bronchiale)
- Lungen- und Herzerkrankungen
Andere Erkrankungen oder Behinderungen, die medizinische Hilfsmittel (z.B. Inhaliergerät/Sauerstoffversorgung) oder Medikamente während des Fluges erfordern
Wenn Sie ganz sichergehen wollen, dass Sie den Flug bei der gebuchten Fluggesellschaft antreten können, empfehlen wir Ihnen, durch eine ärztliche Untersuchung Ihre Flugtauglichkeit attestieren zu lassen. Ihr behandelnder Arzt kann auch beurteilen, ob sich die Belastungen einer Reise mit Ihrem Gesundheitszustand vereinbaren lassen.
Sicherheitsbestimmungen am Flughafen
Seit dem 06. November 2006 gelten auf den Flughäfen der Europäischen Union die folgenden Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. So dürfen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur noch geringe Flüssigkeitsmengen an Bord von Flugzeugen mitgeführt werden.
Die bei den Kontrollen beanstandeten und zurückgelassenen Gläser, Flaschen, Tuben, Dosen etc. summieren sich an den größeren deutschen Flughäfen auf jeweils mehrere Tonnen Abfall pro Woche und sind seit Inkrafttreten der Regelung vielerorts nur in geringem Ausmaß zurückgegangen. Bitte beachten Sie, dass auch Cremes, Gels, Pasten und eine Vielzahl streichfähiger Lebensmittel von dem Verbot betroffen sind.
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